Allgemeine Geschäftsbedingungen

Park & Flug am Flughafen Frankfurt a.M.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Online-Parkplatzbuchungssystem

 

I. Geltungsbereich

Die Nutzung des Parkplatzbuchungssystems und der von der Park & Flug UG angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Soweit Regelungen nicht enthalten sind, wie z. B. hinsichtlich einer außerordentlichen Vertragsbeendigung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

II. Vertragsabschluss

1.
Das Absenden der Buchung an die Park & Flug UG (im Folgenden: P+F) stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Stellplatzmietvertrags dar.

2.
Die P+F verschickt eine E-Mail, die die Buchung bestätigt und deren Einzelheiten, wie gebucht, aufführt. Damit kommt ein Vertrag mit diesem Inhalt zustande.

3.
Eine Änderung der Rechnungsanschrift ist nachträglich nicht möglich.

4.
Mit Vertragsabschluss erwirbt der Kunde das Recht zur einmaligen Einstellung seines Kraftfahrzeugs in der von der P+F bewirtschafteten öffentlichen Parkfläche Parkhaus Park-Flug, Kleyerstraße 89, 60326 Frankfurt am Main für den in der Buchung vereinbarten Zeitraum. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Ausgenommen von der Nutzungsberechtigung sind ausschließlich als Kurzhalteparkflächen gekennzeichnete Bereiche.

5a.
Eine die vertraglich vereinbarte Parkzeit überschreitende Nutzung wird nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet. Aktuell beträgt der Tarif – abhängig vom gebuchten Produkt – für eine überschreitende Nutzung maximal € 10,00 / pro angefangenen 24 Stunden. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein. § 545 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die P+F kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgelts verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; etwaige weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

5b.
Die P+F ist berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit vom Parkgelände auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.

6.
Die Einfahrt ist nur mit Fahrzeugen möglich, die eine Gesamthöhe von unter 2,00 m aufweisen.

7.
Bewachung und Verwahrung sind nicht Gegenstand des Vertrags.

8.
Das Parkticket ist nicht übertragbar oder veräußerbar und ausschließlich für die persönliche Verwendung bestimmt.

9.
Auf dem Parkplatz-/Parkhausgelände gelten die Vorschriften des StVG und der StVO.

10a.
Mit der Buchung und/oder dem Befahren des Geländes versichert der Kunde, dass der jeweilige Fahrer des Fahrzeugs zur Zeit des Befahrens im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und das Fahrzeug betriebssicher und gemäß den gesetzlichen Vorschriften versichert ist.

10b.
Die P+F kann das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz-/Parkhausgelände verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass o. a. Voraussetzungen nicht erfüllt sind und der Kunde entsprechende Nachweise (insbesondere Fahrerlaubnis, TÜV-Plakette, Versicherungsnachweis) nicht vor Ort bereithält.

10c.
Die P+F ist berechtigt, Fahrzeuge aus dem Parkhaus zu entfernen, sofern durch auslaufende Kraftstoffe, Öle, oder sonstige Stoffe die Betriebssicherheit des Parkhauses gefährdet und Umweltschäden entstehen können. Die Kosten trägt der Fahrzeughalter.

10d.
Wiederrechtlich oder falsch abgestellte Fahrzeuge werden durch die P+F kostenpflichtig entfernt. Die Kosten i.H.v. 75,00 EUR sind vom Fahrzeugführer entsprechend vor Verlassen des Parkhauses zu begleichen.

III. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter Leistungen

1.
Stornierungen müssen bis zu 7 Tage vor der Anreise schriftlich erklärt werden, maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang der Erklärung bei der P+F per E-Mail an mail@park-flug.de. Bei Stornierungen die nach 7 Tagen vor Anreise erklärt werden, gibt es keine Erstattungen.

2.
Umbuchungs- und / oder Änderungswünsche müssen schriftlich an mail@park-flug.de erklärt werden, können aber nur je nach Fall entschieden werden.

3.
Die P+F behält sich daneben in Fällen von Stornierungen, Umbuchungen und/oder nachträglichen Änderungen gebuchter Leistungen vor, vom Kunden die Rücksendung der ausgegebenen Vertragsunterlagen zu verlangen.

IV. Haftung

1.
Die P+F haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.

2.
Für sonstige Schäden haftet die P+F bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.
Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

4.
Soweit die Haftung der P+F ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der P+F , es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.

5.
Keine Haftung besteht für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle auf dem Betriebsgelände.

6.
Die P+F haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.

7.
Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.

V. Shuttleservice

1.
Die P+F bietet dem Kunden sowie etwaigen Mitreisenden einen unentgeltlichen Beförderungsdienst vom Parkplatz-/Parkhausgelände zum Flughafen Frankfurt am Main und retour an. Pro Buchung kann dieser unentgeltliche Beförderungsdienst nur einmal pro Wegstrecke in Anspruch genommen werden.

2.
Die Beförderung zu dem Terminal 1  gemäß Abfahrtsplan, einzusehen und ausgehändigt vor Ort und erfolgt als Sammeltransport, so dass Wartezeiten nicht ausgeschlossen sind. Zu beachten sind ebenfalls der Berufsverkehr in Frankfurt am Main.

3.
Auffallende alkoholisierte und/oder randalierende Personen werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert.

4.
Der Kunde hat für pünktliches Erscheinen, auch seiner Mitreisenden, zu sorgen. Empfohlen wird ein Einfahren mindestens drei Stunden vor der geplanten Abflugzeit.

5.
Eine Haftung seitens der P+F für Nicht- bzw. nicht rechtzeitiges Erscheinen insbesondere am Check-in oder zum Flug besteht, soweit den Zif. V.3. und 4. nicht Genüge getan wird, nicht.

6.
Im Übrigen haftet die P+F nach Maßgabe der Regelungen nach Zif. IV.1–3 für eine verspätete Ankunft am Flughafen Frankfurt am Main nur, wenn die Angaben des Kunden in der Buchungsanfrage korrekt waren und in der Buchungsbestätigung enthalten sind, insbesondere Übergepäck (Menge und/oder Gewicht höher, als in den Bedingungen der Charter- bzw. Linienfluggesellschaften für kostenlose Beförderung enthalten) und/oder Sondergepäck (insbesondere Surfbrett, Tauchausrüstung, Ski, Golfausrüstung, etc.) angemeldet und von der P+F bestätigt wurden.

Stand: 25.06.2019